Vakuum Komponenten, Bauteile & Ventile | novotek

Sicherheit und Standards

Europäische REACH Verordnung

Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (engl. REACH) ist eine EU-Chemikalienverordnung.

Artikel 33 Kommunikation aller Informationen an Substanzen

novotek Vakuumtechnik stellt die folgenden Informationen über die Stoffe zur Verfügung, die von der European Chemical Agency (Europäisches Amt für chemische Stoffe) als Stoffe ermittelt wurden, die in den Anhang XIV der REACH-Verordnung (die sogenannte Kandidatenliste) aufgenommen werden sollen und in einer Konzentration von mehr als 0,1 Masseprozent in einem Erzeugnis enthalten sind.

Nach heutigem Kenntnisstand gehen wir davon aus, dass unsere Produkte mit Ausnahme von Blei keine weiteren Materialien enthalten, die auf der aktuellen Kandidatenliste stehen und die 0,1 Massenprozent je Erzeugnis überschreiten. Blei kann in geringen Mengen z.B. in Aluminium und Kupferlegierungen zur besseren mechanischen Bearbeitung enthalten sein.

Novotek-REACh--RoHS-declaration
Kundeninformation 2520 REACh RoHS 032025.pdf


Sicherheitsdatenblätter (EC 1907/2006; Art. 31)

Hier finden Sie alle Sicherheitsdatenblätter für novotek-Produkte

2022-10-03_SDB-Gewindegleitpaste_MOLYKOTE_1000_de.pdf
2022-10-03_SDB-high_vacuum_grease_de.pdf



Europäische RoHS-Richtlinie

Die Produkte der novotek Vakuumtechnik GmbH werden häufig in Vakuumanlagen verbaut, die in den Geltungsbereich der EU-Richtlinie 2011/65/EU (RoHS 2) fallen. Für diese Vakuumanlagen können alle unsere Edelstahl-Komponenten eingesetzt werden, da sie konform zur EU-RoHS 2-Richtlinie sind. Für Vakuumanlagen, die nicht im Geltungsbereich dieser Richtlinie in Verkehr gebracht oder nicht von ihr erfasst werden, bietet novotek auch Produkte mit mehr als 0,1 Massenprozent Blei an, die nicht konform zu dieser Richtlinie sind.

Novotek-REACh--RoHS-declaration
Kundeninformation 2520 REACh RoHS 032025.pdf